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BAFA-Förderung - Wir unterstützen Sie!

Wir begleiten Sie vom Fördercheck bis hin zur Auszahlung – Mit uns sparen Sie Zeit und Geld

Der Umstieg auf elektrische Gabelstapler wird vom Staat mit attraktiven Zuschüssen unterstützt (Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen). Als Ihr kompetenter Partner prüfen wir für Sie, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, erstellen ein BAFA-konformes Angebot und erledigen die Antragstellung. So sparen Sie Zeit, vermeiden bürokratische Hürden und erhalten die maximale Förderung.

Unser Service umfasst die vollständige Unterstützung rund um die BAFA-Förderung: von der Ermittlung der Förderfähigkeit, über die Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen, bis hin zur Beantragung der Fördermittel für Ihr Unternehmen. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die Entsorgungsnachweise für Ihre alten Stapler.

Profitieren Sie von unserem Know-how und sichern Sie sich den staatlichen Zuschuss schnell und unkompliziert – während wir dafür sorgen, dass Ihr Förderantrag reibungslos bearbeitet wird und Sie Ihre neuen Elektro-Stapler zügig in Betrieb nehmen können.

Jetzt handeln und Fördergelder sichern! Profitieren Sie von der BAFA-Förderung Modul 6 und modernisieren Sie Ihre Staplerflotte nachhaltig. Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Förderprüfung – wir begleiten Sie von der Idee bis zur Auszahlung!

Häufige Fragen

Welche Geräte sind förderfähig?

Neue elektrisch betriebene Flurförderzeuge (z. B. Elektro-Gabelstapler, Schubmaststapler; teils Teleskoplader bei ortsfestem Einsatz). Gebrauchtgeräte sind ausgeschlossen.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Immer vor Projektbeginn bzw. Auftragsvergabe. Nach Förderzusage kann bestellt werden.

Sind Leasing oder Mietkauf förderfähig?

In der Regel nein. Förderfähig sind Barkauf oder über Darlehen finanzierte Anschaffungen.

Wie lange muss das Neugerät genutzt werden?

Mindestens 3 Jahre zweckentsprechend im Unternehmen. Das Altgerät sollte zuvor mindestens 5 Jahre im Anlagevermögen gewesen sein.